Vermittlungsvertrag
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Vermittlungsvertrag
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wird folgendes vereinbart:] =>
wird folgendes vereinbart: [
§ 1 Vertragsparteien
- Die Agentur vermittelt der Escort Dame den Kontakt zu Kunden. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt die Escort Dame ausschließlich unter ihr gemeinsam mit der Agentur ausgewählten Künstlernamen auf.
- Die Escort Dame begleitet Ihre Kunden in Restaurants, in Hotels und auf Reisen und bietet ihre erotischen Dienste an. Es handelt sich hierbei um erotische Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs.1 ProstSchG.
- Die Escort Dame übt ihre Tätigkeit selbstständig aus. Insoweit besteht Einigkeit darüber, dass die Escort Dame gegenüber der Agentur nicht weisungsgebunden im Sinne §26 Abs.2 ProstSchG ist.
§ 2 Leistungen Agentur
- Die Agentur stellt für die Escort Dame den Kontakt mit dem Kunden her, damit die Escort Dame mit dem Kunden einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen kann und es ihr ermöglicht wird, ihren Service zu erbringen. Hierzu wird die Escort Dame auf der Webseite der Agentur beworben. Die Agentur annonciert in Medienträgern, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Die Agentur wird ausschließlich im VIP-Bereich ihrer Webseite das Gesicht der Escort Dame ohne Augenverdeckung darstellen.
- Die Vereinbarung eines Termins mit einem Kunden der Agentur setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Escort Dame voraus. Hierzu werden der Escort Dame Buchungsanfragen per SMS, Email oder telefonisch übermittelt. Die Escort Dame teilt mit, ob sie diesen Auftrag annimmt.
- Soweit der Kunde Vorauskasse leistet, erteilt die Escort Dame der Agentur Geldempfangsvollmacht.
- Die Escort Dame beauftragt die Agentur mit der Buchung erforderlicher Flüge und Hotelreservierungen. Diese erfolgen im Namen der Escort Dame.
§ 3 Leistungen der Escort Dame
- Die Escort Dame verpflichtet sich ausdrücklich zur Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Sie verpflichtet sich ferner, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen
- Die Escort Dame hat die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verzögerungen ist die Vermittlungsagentur rechtzeitig zu informieren. Bei Auftragsbeginn und -ende hat die Escort Dame die Agentur per SMS zu kontaktieren.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, die Dienste persönlich zu erbringen. Eine Leistungserbringung im Sinne § 1 Ziffer 2 des Vertrages ohne Vermittlung durch die Agentur wird ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß berechtigt die Agentur ausdrücklich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Der Escort Dame wird das Recht eingeräumt, sich auch bei anderen Agenturen präsentieren zu lassen. Dies ist der Agentur vorher mitzuteilen.
§ 4 Vergütung der Agentur
- Die Vermittlungsagentur erhält für ihre Vermittlungstätigkeit von der Escort Dame ein Honorar in Höhe SILVER Status von 33% inkl. MwSt, im PLATIN Statusvon 35% inkl. 19% MwSt und im BLACK Status 35% inkl. 19% MwSt des von der Escort Dame ihrem Kunden berechneten Honorar. Der Provisionsanspruch beträgt 37% inkl. 19% MwSt. soweit sich die Escort Dame auch von anderen Agenturen vermitteln lässt. Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung.
- Die Vermittlungsprovision ist binnen 5 Werktagen (Zahlungseingang) nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
- Im Falle einer Verhinderung oder Nichtwahrnehmen eines bereits angenommenen Termins ist die Escort Dame trotzdem zur Bezahlung des Vermittlungshonorars verpflichtet. Die Escort Dame hat darüber hinaus auch etwaige Übernachtungskosten zu tragen.
§ 1 Vertragsparteien
- Die Agentur vermittelt der Escort Dame den Kontakt zu Kunden. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt die Escort Dame ausschließlich unter ihr gemeinsam mit der Agentur ausgewählten Künstlernamen auf.
- Die Escort Dame begleitet Ihre Kunden in Restaurants, in Hotels und auf Reisen und bietet ihre erotischen Dienste an. Es handelt sich hierbei um erotische Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs.1 ProstSchG.
- Die Escort Dame übt ihre Tätigkeit selbstständig aus. Insoweit besteht Einigkeit darüber, dass die Escort Dame gegenüber der Agentur nicht weisungsgebunden im Sinne §26 Abs.2 ProstSchG ist.
§ 2 Leistungen Agentur
- Die Agentur stellt für die Escort Dame den Kontakt mit dem Kunden her, damit die Escort Dame mit dem Kunden einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen kann und es ihr ermöglicht wird, ihren Service zu erbringen. Hierzu wird die Escort Dame auf der Webseite der Agentur beworben. Die Agentur annonciert in Medienträgern, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Die Agentur wird ausschließlich im VIP-Bereich ihrer Webseite das Gesicht der Escort Dame ohne Augenverdeckung darstellen.
- Die Vereinbarung eines Termins mit einem Kunden der Agentur setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Escort Dame voraus. Hierzu werden der Escort Dame Buchungsanfragen per SMS, Email oder telefonisch übermittelt. Die Escort Dame teilt mit, ob sie diesen Auftrag annimmt.
- Soweit der Kunde Vorauskasse leistet, erteilt die Escort Dame der Agentur Geldempfangsvollmacht.
- Die Escort Dame beauftragt die Agentur mit der Buchung erforderlicher Flüge und Hotelreservierungen. Diese erfolgen im Namen der Escort Dame.
§ 3 Leistungen der Escort Dame
- Die Escort Dame verpflichtet sich ausdrücklich zur Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Sie verpflichtet sich ferner, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen
- Die Escort Dame hat die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verzögerungen ist die Vermittlungsagentur rechtzeitig zu informieren. Bei Auftragsbeginn und -ende hat die Escort Dame die Agentur per SMS zu kontaktieren.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, die Dienste persönlich zu erbringen. Eine Leistungserbringung im Sinne § 1 Ziffer 2 des Vertrages ohne Vermittlung durch die Agentur wird ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß berechtigt die Agentur ausdrücklich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Der Escort Dame wird das Recht eingeräumt, sich auch bei anderen Agenturen präsentieren zu lassen. Dies ist der Agentur vorher mitzuteilen.
§ 4 Vergütung der Agentur
- Die Vermittlungsagentur erhält für ihre Vermittlungstätigkeit von der Escort Dame ein Honorar in Höhe SILVER Status von 33% inkl. MwSt, im PLATIN Statusvon 35% inkl. 19% MwSt und im BLACK Status 35% inkl. 19% MwSt des von der Escort Dame ihrem Kunden berechneten Honorar. Der Provisionsanspruch beträgt 37% inkl. 19% MwSt. soweit sich die Escort Dame auch von anderen Agenturen vermitteln lässt. Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung.
- Die Vermittlungsprovision ist binnen 5 Werktagen (Zahlungseingang) nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
- Im Falle einer Verhinderung oder Nichtwahrnehmen eines bereits angenommenen Termins ist die Escort Dame trotzdem zur Bezahlung des Vermittlungshonorars verpflichtet. Die Escort Dame hat darüber hinaus auch etwaige Übernachtungskosten zu tragen.
§ 5 Dauer des Vertrages
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten sind zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Di Kündigung bedarf der Textform des § 126 BGB und der Übersendung durch Einschreiben / Rückschein.
- Die Agentur wird nach der Kündigungsfrist das Profil der Escort Dame auf der Webseite löschen. Dies gilt nicht soweit noch Provisionsforderungen oder Ansprüche nach § 4 Nr.1 bzw. § 4 Nr. 3 des Vertrages offen sind.
- Sollte es vor Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu einer Zusammenarbeit kommen, so verpflichtet sich die Escort Dame zur Bezahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr (verarbeitung der persönlichen Daten, Erstellung der Sedcard) in Höhe von € 200,- zzgl. MwSt. Diese wird fällig mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Escort Dame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für die Escort Dame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des weiteren verpflichtet sich die Escort Dame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Escort Damen weiterzugeben.
- Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
- Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
- Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.
§ 7 Sonstigen
- Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorschriften, wie z.N. Sperrgebietsverordnungen oder Hygieneverordnungen und das Prostituiertenschutzgesetz einzuhalten und zu beachten sind.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Die Escort Dame sichert ausdrücklich zu, dass sie bereits vor dem 01.07.2017 in der Bundesrepublik Deutschland als Escort Dame bzw. Prostituierte tätig war oder, soweit sie erst nach dem 01.07.2017 eine solche Tätigkeit aufgenommen hat, sie von der Agentur auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hingewiesen wurde.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Kosten, welche durch Kreditkartenmissbräuche entstehen, zu übernehmen.
- Unter Verweis auf § 2a SchwarzArbG wird darauf hingewiesen, dass sie für die Dauer der Erbringung ihrer Dienstleistung ihren Personalausweis oder Pass mitführen müssen.
- Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Eschborn vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Kontodaten:
Kolak Annette, IBAN: DE 8770 0100 8006 0610 3805, BIC: PBNKDEFF
§ 5 Dauer des Vertrages
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten sind zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Di Kündigung bedarf der Textform des § 126 BGB und der Übersendung durch Einschreiben / Rückschein.
- Die Agentur wird nach der Kündigungsfrist das Profil der Escort Dame auf der Webseite löschen. Dies gilt nicht soweit noch Provisionsforderungen oder Ansprüche nach § 4 Nr.1 bzw. § 4 Nr. 3 des Vertrages offen sind.
- Sollte es vor Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu einer Zusammenarbeit kommen, so verpflichtet sich die Escort Dame zur Bezahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr (verarbeitung der persönlichen Daten, Erstellung der Sedcard) in Höhe von € 200,- zzgl. MwSt. Diese wird fällig mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Escort Dame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für die Escort Dame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des weiteren verpflichtet sich die Escort Dame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Escort Damen weiterzugeben.
- Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
- Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
- Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.
§ 7 Sonstigen
- Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorschriften, wie z.N. Sperrgebietsverordnungen oder Hygieneverordnungen und das Prostituiertenschutzgesetz einzuhalten und zu beachten sind.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Die Escort Dame sichert ausdrücklich zu, dass sie bereits vor dem 01.07.2017 in der Bundesrepublik Deutschland als Escort Dame bzw. Prostituierte tätig war oder, soweit sie erst nach dem 01.07.2017 eine solche Tätigkeit aufgenommen hat, sie von der Agentur auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hingewiesen wurde.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Kosten, welche durch Kreditkartenmissbräuche entstehen, zu übernehmen.
- Unter Verweis auf § 2a SchwarzArbG wird darauf hingewiesen, dass sie für die Dauer der Erbringung ihrer Dienstleistung ihren Personalausweis oder Pass mitführen müssen.
- Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Eschborn vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Kontodaten:
Kolak Annette, IBAN: DE 8770 0100 8006 0610 3805, BIC: PBNKDEFF
Datenschutzerklärung
Die persönlichen Daten der Escort Dame werden elektronisch erfasst und gespeichert (Pflichterfüllung gemäß § 28 ProstSchG). Die Escort Dame erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich mit der Speicherung der von ihr angegebenen persönlichen Daten einverstanden zu sein.
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Vermittlungsvertrag
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Vermittlungsvertrag
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wird folgendes vereinbart:] =>
wird folgendes vereinbart: [
§ 1 Vertragsparteien
- Die Agentur vermittelt der Escort Dame den Kontakt zu Kunden. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt die Escort Dame ausschließlich unter ihr gemeinsam mit der Agentur ausgewählten Künstlernamen auf.
- Die Escort Dame begleitet Ihre Kunden in Restaurants, in Hotels und auf Reisen und bietet ihre erotischen Dienste an. Es handelt sich hierbei um erotische Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs.1 ProstSchG.
- Die Escort Dame übt ihre Tätigkeit selbstständig aus. Insoweit besteht Einigkeit darüber, dass die Escort Dame gegenüber der Agentur nicht weisungsgebunden im Sinne §26 Abs.2 ProstSchG ist.
§ 2 Leistungen Agentur
- Die Agentur stellt für die Escort Dame den Kontakt mit dem Kunden her, damit die Escort Dame mit dem Kunden einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen kann und es ihr ermöglicht wird, ihren Service zu erbringen. Hierzu wird die Escort Dame auf der Webseite der Agentur beworben. Die Agentur annonciert in Medienträgern, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Die Agentur wird ausschließlich im VIP-Bereich ihrer Webseite das Gesicht der Escort Dame ohne Augenverdeckung darstellen.
- Die Vereinbarung eines Termins mit einem Kunden der Agentur setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Escort Dame voraus. Hierzu werden der Escort Dame Buchungsanfragen per SMS, Email oder telefonisch übermittelt. Die Escort Dame teilt mit, ob sie diesen Auftrag annimmt.
- Soweit der Kunde Vorauskasse leistet, erteilt die Escort Dame der Agentur Geldempfangsvollmacht.
- Die Escort Dame beauftragt die Agentur mit der Buchung erforderlicher Flüge und Hotelreservierungen. Diese erfolgen im Namen der Escort Dame.
§ 3 Leistungen der Escort Dame
- Die Escort Dame verpflichtet sich ausdrücklich zur Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Sie verpflichtet sich ferner, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen
- Die Escort Dame hat die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verzögerungen ist die Vermittlungsagentur rechtzeitig zu informieren. Bei Auftragsbeginn und -ende hat die Escort Dame die Agentur per SMS zu kontaktieren.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, die Dienste persönlich zu erbringen. Eine Leistungserbringung im Sinne § 1 Ziffer 2 des Vertrages ohne Vermittlung durch die Agentur wird ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß berechtigt die Agentur ausdrücklich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Der Escort Dame wird das Recht eingeräumt, sich auch bei anderen Agenturen präsentieren zu lassen. Dies ist der Agentur vorher mitzuteilen.
§ 4 Vergütung der Agentur
- Die Vermittlungsagentur erhält für ihre Vermittlungstätigkeit von der Escort Dame ein Honorar in Höhe SILVER Status von 33% inkl. MwSt, im PLATIN Statusvon 35% inkl. 19% MwSt und im BLACK Status 35% inkl. 19% MwSt des von der Escort Dame ihrem Kunden berechneten Honorar. Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung.
- Die Vermittlungsprovision ist binnen 5 Werktagen (Zahlungseingang) nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
- Im Falle einer Verhinderung oder Nichtwahrnehmen eines bereits angenommenen Termins ist die Escort Dame trotzdem zur Bezahlung des Vermittlungshonorars verpflichtet. Die Escort Dame hat darüber hinaus auch etwaige Übernachtungskosten zu tragen.
§ 1 Vertragsparteien
- Die Agentur vermittelt der Escort Dame den Kontakt zu Kunden. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt die Escort Dame ausschließlich unter ihr gemeinsam mit der Agentur ausgewählten Künstlernamen auf.
- Die Escort Dame begleitet Ihre Kunden in Restaurants, in Hotels und auf Reisen und bietet ihre erotischen Dienste an. Es handelt sich hierbei um erotische Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs.1 ProstSchG.
- Die Escort Dame übt ihre Tätigkeit selbstständig aus. Insoweit besteht Einigkeit darüber, dass die Escort Dame gegenüber der Agentur nicht weisungsgebunden im Sinne §26 Abs.2 ProstSchG ist.
§ 2 Leistungen Agentur
- Die Agentur stellt für die Escort Dame den Kontakt mit dem Kunden her, damit die Escort Dame mit dem Kunden einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen kann und es ihr ermöglicht wird, ihren Service zu erbringen. Hierzu wird die Escort Dame auf der Webseite der Agentur beworben. Die Agentur annonciert in Medienträgern, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Die Agentur wird ausschließlich im VIP-Bereich ihrer Webseite das Gesicht der Escort Dame ohne Augenverdeckung darstellen.
- Die Vereinbarung eines Termins mit einem Kunden der Agentur setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Escort Dame voraus. Hierzu werden der Escort Dame Buchungsanfragen per SMS, Email oder telefonisch übermittelt. Die Escort Dame teilt mit, ob sie diesen Auftrag annimmt.
- Soweit der Kunde Vorauskasse leistet, erteilt die Escort Dame der Agentur Geldempfangsvollmacht.
- Die Escort Dame beauftragt die Agentur mit der Buchung erforderlicher Flüge und Hotelreservierungen. Diese erfolgen im Namen der Escort Dame.
§ 3 Leistungen der Escort Dame
- Die Escort Dame verpflichtet sich ausdrücklich zur Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Sie verpflichtet sich ferner, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen
- Die Escort Dame hat die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verzögerungen ist die Vermittlungsagentur rechtzeitig zu informieren. Bei Auftragsbeginn und -ende hat die Escort Dame die Agentur per SMS zu kontaktieren.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, die Dienste persönlich zu erbringen. Eine Leistungserbringung im Sinne § 1 Ziffer 2 des Vertrages ohne Vermittlung durch die Agentur wird ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß berechtigt die Agentur ausdrücklich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Der Escort Dame wird das Recht eingeräumt, sich auch bei anderen Agenturen präsentieren zu lassen. Dies ist der Agentur vorher mitzuteilen.
§ 4 Vergütung der Agentur
- Die Vermittlungsagentur erhält für ihre Vermittlungstätigkeit von der Escort Dame ein Honorar in Höhe SILVER Status von 33% inkl. MwSt, im PLATIN Statusvon 35% inkl. 19% MwSt und im BLACK Status 35% inkl. 19% MwSt des von der Escort Dame ihrem Kunden berechneten Honorar. Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung.
- Die Vermittlungsprovision ist binnen 5 Werktagen (Zahlungseingang) nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
- Im Falle einer Verhinderung oder Nichtwahrnehmen eines bereits angenommenen Termins ist die Escort Dame trotzdem zur Bezahlung des Vermittlungshonorars verpflichtet. Die Escort Dame hat darüber hinaus auch etwaige Übernachtungskosten zu tragen.
§ 5 Dauer des Vertrages
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten sind zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Di Kündigung bedarf der Textform des § 126 BGB und der Übersendung durch Einschreiben / Rückschein.
- Die Agentur wird nach der Kündigungsfrist das Profil der Escort Dame auf der Webseite löschen. Dies gilt nicht soweit noch Provisionsforderungen oder Ansprüche nach § 4 Nr.1 bzw. § 4 Nr. 3 des Vertrages offen sind.
- Sollte es vor Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu einer Zusammenarbeit kommen, so verpflichtet sich die Escort Dame zur Bezahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr (verarbeitung der persönlichen Daten, Erstellung der Sedcard) in Höhe von € 200,- zzgl. MwSt. Diese wird fällig mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Escort Dame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für die Escort Dame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des weiteren verpflichtet sich die Escort Dame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Escort Damen weiterzugeben.
- Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
- Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
- Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.
§ 7 Sonstiges
- Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorschriften, wie z.N. Sperrgebietsverordnungen oder Hygieneverordnungen und das Prostituiertenschutzgesetz einzuhalten und zu beachten sind.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Die Escort Dame sichert ausdrücklich zu, dass sie bereits vor dem 01.07.2017 in der Bundesrepublik Deutschland als Escort Dame bzw. Prostituierte tätig war oder, soweit sie erst nach dem 01.07.2017 eine solche Tätigkeit aufgenommen hat, sie von der Agentur auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hingewiesen wurde.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Kosten, welche durch Kreditkartenmissbräuche entstehen, zu übernehmen.
- Unter Verweis auf § 2a SchwarzArbG wird darauf hingewiesen, dass sie für die Dauer der Erbringung ihrer Dienstleistung ihren Personalausweis oder Pass mitführen müssen.
- Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Eschborn vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Kontodaten:
Kolak Annette, IBAN: DE 8770 0100 8006 0610 3805, BIC: PBNKDEFF
§ 5 Dauer des Vertrages
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Seiten sind zu einer Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Di Kündigung bedarf der Textform des § 126 BGB und der Übersendung durch Einschreiben / Rückschein.
- Die Agentur wird nach der Kündigungsfrist das Profil der Escort Dame auf der Webseite löschen. Dies gilt nicht soweit noch Provisionsforderungen oder Ansprüche nach § 4 Nr.1 bzw. § 4 Nr. 3 des Vertrages offen sind.
- Sollte es vor Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu einer Zusammenarbeit kommen, so verpflichtet sich die Escort Dame zur Bezahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr (verarbeitung der persönlichen Daten, Erstellung der Sedcard) in Höhe von € 200,- zzgl. MwSt. Diese wird fällig mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Escort Dame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für die Escort Dame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des weiteren verpflichtet sich die Escort Dame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Escort Damen weiterzugeben.
- Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
- Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
- Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.
§ 7 Sonstiges
- Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einschlägige gesetzliche Vorschriften, wie z.N. Sperrgebietsverordnungen oder Hygieneverordnungen und das Prostituiertenschutzgesetz einzuhalten und zu beachten sind.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Änderungen Ihrer Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Die Escort Dame sichert ausdrücklich zu, dass sie bereits vor dem 01.07.2017 in der Bundesrepublik Deutschland als Escort Dame bzw. Prostituierte tätig war oder, soweit sie erst nach dem 01.07.2017 eine solche Tätigkeit aufgenommen hat, sie von der Agentur auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hingewiesen wurde.
- Die Escort Dame verpflichtet sich, Kosten, welche durch Kreditkartenmissbräuche entstehen, zu übernehmen.
- Unter Verweis auf § 2a SchwarzArbG wird darauf hingewiesen, dass sie für die Dauer der Erbringung ihrer Dienstleistung ihren Personalausweis oder Pass mitführen müssen.
- Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Eschborn vereinbart. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Kontodaten:
Kolak Annette, IBAN: DE 8770 0100 8006 0610 3805, BIC: PBNKDEFF
Datenschutzerklärung
Die persönlichen Daten der Escort Dame werden elektronisch erfasst und gespeichert (Pflichterfüllung gemäß § 28 ProstSchG). Die Escort Dame erklärt mit der Unterschrift ausdrücklich mit der Speicherung der von ihr angegebenen persönlichen Daten einverstanden zu sein.
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