ProstG in Deutschland - was bedeutet die Gesetzesänderung wirklich? 

Das „ProstG" zur gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten in Deutschland gibt es bereits seit 2001. Aktuelle Änderungen sorgen gerade für eine leichte Unsicherheit bei Betroffenen aus allen Bereichen. Mit dem folgenden Überblick möchten wir etwas Licht ins Dunkle bringen.

Das ProstG dehnt ab dem 1. Juli 2017 seine gesetzlichen Regelungen und ihren Geltungsbereich auch auf Escort-Damen bzw. Escort-Agenturen in Deutschland aus. Bereits tätige Escort-Models profitieren von einer Übergangsphase, für Sie gelten die Regelungen ab dem 31. Dezember 2017. Die Ausdehnung des Gesetzestextes ist unglücklich, da es sich bei Escort-Damen nicht um Prostituierte im Sinne der Definition handelt.

Anders als im „echten Erotik Gewerbe" ist bei der Buchung eines Escorts die Vereinbarung von sexuellen Handlungen kein Gegenstand des im Vorfeld abgeschlossenen Vertrags. Honorar der Escort Dame findet für eine gebuchte Zeit statt, nicht für erotische Dienstleistungen.

Durch den Gesetzestext ist zukünftig von Registrierung und Beratung, dem Ausweisen und Untersuchungen in Deutschland die Rede. Doch wie in vielen Lebensbereichen wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die folgenden Ausführungen betrachten das Thema genauer und zeigen Ihnen, was sich zukünftig im Escort in Deutschland ändern könnte.

Aus einer Escort Lady wird keine professionellen Prostituierte!

Zur Beruhigung aller Gäste der Escort Damen sei zuerst festgehalten: Durch das neue Gesetz werden aus die Escort-Models keine „Huren“! Es handelt sich weiterhin um einen High-Class-Escort, der bei uns seit Jahren für eine stilvolle und freiberufliche Begleitung auf Zeit steht und Ihnen und Ihrem Begleiter alle Freiheiten in der Gestaltung geben.

Ab dem 1. Juli (bzw. dem 31. Dezember für bereits tätige Escorts) werden Sie als Escort-Model in Deutschland dem Amt mitteilen müssen, dass Sie der Prostitution in einer speziellen Form nachgehen. Dass überhaupt eine Anmeldepflicht gegeben ist und diese auch noch unter dieser Begrifflichkeit erfolgen muss, ist nicht wirklich schön. Allerdings sollte sich keine der Escort-Begleitdamen aus schicken und stilvollen High-Class-Bereich durch diese Bezeichnung zu niederen Milieu-Gefilden degradiert fühlen.

Sinn und Zweck der Änderung des ProstG in Deutschland liegen in der Verhinderung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Und weder „Sex Flatrates" noch „Pauschalsex" sind verständlicherweise mit dem niveauvollen Markt des High-Class-Escorts gleichzusetzen.

Schlagzeilen steigern die Auflage

Mit Sicherheit werden Sie in letzter Zeit zahlreiche Gerüchte und Spekulationen in den Medien gelesen haben. Dies verwundert nicht: Reißerische Titel und Skandale rund um das Thema Sex verkaufen sich hervorragend. So wurde das ProstG, das eigentlich ein Schutzgesetz für Frauen in Bordellen darstellt, als echter Auflagentreiber missbraucht. Alle versuchen an dem Prostitutionsgesetz in Deutschland ein Euro zu verdienen.

Doch was ändert sich nun genau, wenn Sie als Escort-Model tätig sind oder werden möchten?

Ihre Anonymität bleibt!

Wir achten als erfolgreiche und seriöse Agentur, auf Sicherheit und Diskretion aller selbstständigen Damen in Deutschland. Genau deshalb sehen wir der gesetzlichen Änderung entspannt entgegen.

Ausweis und Registrierung:

Was zunächst erschreckend gilt, hat es eigentlich schon immer gegeben. Jede Escort-Dame aus Deutschland brauchte auch bislang einen Gewerbeschein, Staat und Behörden war somit die Tätigkeit immer bekannt. Nun kommt lediglich ein weiteres Amt hinzu. Zudem ist die Ausweispflicht in Deutschland ohnehin gegeben. Kann sich ein Bundesbürger in einer beliebigen Lebenssituation nicht ausweisen, droht ein Bußgeld. Eine bürokratische Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat und auch keine echte Neuerung.

Kondompflicht:

Bei BB Escort war die Verwendung von Präservativen beim Geschlechtsverkehr schon immer ein Muss, was stets so kommuniziert wurde. Eine Neuerung? Nein! Wesentliche Änderung ist, dass die Regelung zukünftig auch für jede Art von Oralverkehr gilt. Bisherige Services wie beispielsweise "Französisch mit Aufnahme" dürfen so online in Deutschland nicht mehr von einer Dame beworben werden.

Fazit:

Der Escort im hochpreisigen Segment ist und bleibt eine ganz besondere Dienstleistung. Dies wird sich auch durch die Gesetzesänderungen des ProstG in Deutschland nicht ändern.

Der Escort ist und bleibt eine interessante, lukrative und für viele Damen auch schönste Nebentätigkeit. Viele wissen, was sie wollen und können sich an stilvollen Begegnungen mit ebensolchen Begleitern erfreuen. Diese einzigartigen Abenteuer sollten Sie sich nicht durch etwas zusätzliche Bürokratie vermiesen lassen.