Steuern zahlen als Escort Dame - Wie funktioniert's?

Die Tätigkeit einer Escort Dame wird durch zahlreiche Luxusattribute von vielen Frauen als äußerst lukrativ erlebt. Tatsächlich winken bei einem gewissen Talent zur Kundenbindung regelmäßig hohe Summen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um gelegentliche Geschenke, sondern wir sprechen von einem handfesten Einkommen.

Es geht um Geld, dass in Deutschland, egal wie du es verdient hast, versteuert wird. So ermöglicht sich das Land im Idealfall die Finanzierung sämtlicher Gemeinschaftseinrichtungen und Sicherheitssysteme von denen du (so wie alle anderen auch) letztendlich wieder profitieren wirst.

Die Höhe dieser Steuern wird dabei nicht pauschalisiert, sondern dem Umfang deines realen Einkommens angepasst, um so dem Versuch nach eine gewisse Chancengleichheit zu schaffen.

Das Staatssystem baut sehr wesentlich auf diesen Prozessen auf und ist der Zahlung der Gelder entsprechend hinterher. Demnach kann kaum jemand davon ausgehen, der Steuerlast zu entgehen, in dem er auf welche Art auch immer durchs Raster fällt.

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Ein Hinweis vorneweg

Selbstverständlich ist eine Escort Agentur kein Steuerberatungsunternehmen und somit wird es auf dieser Seite nur einige grundlegende Hinweise zum Thema Steuern geben. Das Thema an sich ist jedoch von größter Bedeutung für dich als Escort Dame.

Immer wieder geraten einzelne Damen mit dem Finanzamt in Schwierigkeiten, sei es aus Unwissenheit oder aus Unvernunft. Fakt ist: Wer seinen Verdienst nicht ordentlich versteuert, muss mit ernsthaften Konsequenzen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Strafrechtliche Prozesse bezüglich hinterzogener Steuern sind medial bekannt und können jeden treffen.

Dein Beschäftigungsverhältnis als Escort Dame

Natürlich existieren unterschiedliche Geschäftsmodelle, aber in den aller meisten Fällen können sich Escort Damen als „selbstständige Gewerbetreibende“ verstehen. Dies ist so, wenn du als Independent-Escort arbeitest und auch, wenn du mit einer Agentur interagierst. Hier sollte dieser Umstand entsprechend in deinem Vertrag vermerkt sein.

darum bist du nicht bei einer Agentur angestellt!

Zu zahlende Steuerarten

Egal ob deine Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich angelegt ist, Steuern zahlst du immer. Als Selbständige fällt zwar die Lohnsteuer für dich weg, dafür wird aber eine Einkommenssteuer berechnet. Je nach Art und Umfang deiner Tätigkeit kommen in unterschiedlichem Maße Umsatzsteuer, Gewerbe- und manchmal auch Vergnügungssteuer hinzu. Beachte, dass in unterschiedlichen Städten und Gemeinden teilweise abweichende Regelungen gelten. Ziehst du um, meldest du auch deine Tätigkeit um und bist verpflichtet dich entsprechend geltender Richtlinien zu informieren.

Das hast du nicht gewusst- was passiert jetzt?

Meldest du deine Tätigkeit nicht an, kannst du dennoch damit rechnen, früher oder später dem Finanzamt aufzufallen. Schon allein, weil unterschiedliche Ämter, Versicherungen und Geldinstitute untereinander in einem gewissen Rahmen kommunizieren. Bei gutem Umsatz rückst du wahrscheinlich ziemlich schnell in den Fokus der Verantwortlichen.

Viel Geld bleibt selten ungesehen

Schließlich wirst du kaum mehrere Tausend Euro im Monat unter deinem Kopfkissen lagern. Du wirst deinen Verdienst bei der Bank einzahlen, auf einem Konto, von dem auch deine Kosten für Miete und Versicherungen abgebucht werden können. Der Bank wird es auffallen, dass du regelmäßig hohe Beträge scheinbar aus dem nichts zur Hand hast.

Das Kreditunternehmen deiner Wahl ist in diesen Fällen befugt, sich von dir Nachweise zur Herkunft des Geldes zu erbitten. Es ist sogar die Pflicht deiner Bank, auffälligen Kontobewegungen nachzugehen. Zusätzlich ist eine Meldung ans Finanzamt zu befürchten. Wer unangemessen hohen Nachzahlungen entgehen möchte, reagiert also besser bereits bei Geschäftsantritt.

soviel verdient eine escort dame

Hilfe vom Steuerberater dringend empfohlen

Ist dir erstmal ein Mahnschreiben ins Haus geflattert, wendest du dich sicherheitshalber an einen Steuerberater. Dieser wird der Bank die Herkunft deiner Einnahmen bestätigen können. Er ist befugt zu belegen, dass du vorhast, deine Einnahmen zu versteuern bzw. dies im Optimalfall schon tust.

Stehst du jetzt einmal mit der Bank im Austausch zu deinen Einnahmen, lass bei dieser Gelegenheit direkt vermerken, dass du Selbstständig tätig bist und auch in Zukunft größere Mengen Bargeld aus deinem Gewerbe beziehen wirst. So musst du dich nicht wenige Monate später erneut rechtfertigen, weil zum Beispiel ein neuer Mitarbeiter wiederholt Verdacht anmeldet.

Der Steuerberater wird dich in den weiteren Schritten, auch was die

Angaben für das Finanzamt betrifft, direkt unterstützen können.

Keine Lösung ist es zu hoffen, dass sich die Dinge von selbst lösen werden. Das tun sie nicht. Es wird höchstens dein Konto gesperrt und das Finanzamt direkt benachrichtigt. Tu dir also selbst den gefallen und bemühe dich rechtzeitig um eine gute Lösung für deine persönlichen Finanzen.

Das Thema mag lästig sein, ist aber unumgänglich. Sobald du einmal ein gutes System für dich gefunden hast, erledigt sich mit Sicherheit auch dieser Punkt, wie von allein. Neben der Beratung durch Steuerberater stehen dir heutzutage auch täglich mehr unkomplizierte Onlineangebote zur Verfügung, die dich beim Ausfüllen steuerlich wesentlicher Unterlagen begleiten.

Ja als Escort muss man Steuern zahlen!

Wie hoch fallen deine Steuerzahlungen aus?

Du wirst mit einer Umsatzsteuer von 19 % rechnen müssen. Diese wird monatlich an das Finanzamt überführt. Beachte, dass die Umsatzsteuer deiner Einnahmen mit der Mehrwertsteuer deiner Ausgaben verrechnet werden kann. Lass dich hierzu von deinem Steuerberater genauer aufklären.

Die Einkommenssteuer wird noch einmal separat jährlich oder quartalsweise gezahlt. Diese kann je nach Steuerklasse unterschiedlich ausfallen. Belies dich zu den aktuellen Steuerfreibeträgen für das laufende Kalenderjahr. Bis zu diesem Wert bleibt dein Einkommen steuerfrei. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 10.908 Euro/Jahr für alleinstehende. Für Paare gelten andere Werte, ebenso wirkt sich die Versorgung von Kindern auf diese Beträge aus.

Gelt ich als Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Deine Tätigkeit als Escort Dame gilt rechtlich als Gewerbe und jede Gewerbetreibende hat eine sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO). Daraus folgt, dass du außer den genannten Beträgen eine Gewerbesteuer zahlst. Diese unterscheidet sich von Ort zu Ort, wird aber grundsätzlich erst ab einem Gewinnen von mehr als ca. 24.500 Euro pro Jahr fällig.

Die Folge daraus – es müssen angemessene Preise gesetzt werden

Du siehst, die hohen Preise, die der Kunde für deine Dienstleistungen zahlt, sind mehr als gerechtfertigt. Du gibst nicht nur sehr viel von dir selbst und stellst dich außerordentlichen Belastungen, du hast zudem mit reichlich Abgaben zu rechnen.

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